Offizielles Regelwerk

  1. Vorbereitungen zum Grillathlon
    1. Zur Teilnahme am Grillathlon muss sich jeder Teilnehmer online angemeldet haben.
    2. Das Schiedsrichterteam besteht aus mehreren, vor dem Grillathlon bestimmten, Personen.
    3. Der Wanderpokal muss vor Beginn des Grillathlons dem Organisationsteam zurück gegeben werden.
    4. Jedes Team wählt vor dem Beginn des Wettkampfes einen Abgeordneten um eventuelle Fragen am Wettkampftag (und auch danach) zu klären.
  2. Startbedingungen
    1. Folgendes muss am Wettbewerbstag bereitstehen bzw. einsatzfähig sein:
      • (Grill-)Wagen
      • Team aus 4 Personen
      • 20l Bier (min. 4,5% alc.), welches nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut sein muss, in 0,5l Flaschen
      • 8 Würstchen, 8 Steaks & frei wählbare Beilagen (Fleisch wird vom Organisationsteam bereit gestellt)
      • Grill & Zubehör (Holzkohle, Zange, Anzünder)
      • gezahlter Teilnehmerbeitrag
      • Müllsack
    2. Pünktliches Erscheinen an dem Startpunkt der Wettkampfstrecke.
    3. Jeder Teilnehmer des Grillathlons muss am Wettbewerbstag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Ablauf des Grillathlons
    1. Gestartet wird in einem zeitlichen Abstand von 3 Minuten. Die Startreihenfolge (und somit die Startnummer des jeweiligen Teams) wird kurz vor Beginn durch „Streichhölzer ziehen“ (sollten keine verfügbar sein auch auf einem anderen Weg) ermittelt.
    2. Beim Start muss angegrillt werden!
    3. Alle unter § 2 Absatz 1 angegebenen Gegenstände müssen immer mitgeführt werden. Außerdem dürfen sie, insbesondere das Bier, die Wettkampfstrecke nicht verlassen und müssen immer in der Nähe des Wagens bleiben.
    4. Der Wagen darf ausschließlich von den jeweiligen Teammitgliedern und durch direkte menschliche Muskelkraft bewegt werden. Fahrräder und sonstige Hilfsmittel, die durch indirekte Muskelkrafteinwirkung einen Fortbewegungsvorteil implizieren, sind strengstens untersagt. Kleinvehikel des Unternehmens BIG mit der Bezeichnung „Bobby-Car® Classic“ sind jedoch gestattet.
    5. Das Abkürzen der vorgegebenen Strecke ist verboten und führt zur Disqualifikation.
    6. Sobald ein Team einen der Wendepunkte erreicht, muss dies auf dem dafür vorgesehenen Dokument, welches am äußeren Rand des Wettkampfwagens befestigt sein muss, korrekt abgestempelt werden.
    7. Alle Teammitglieder müssen die gesamte Strecke zurücklegen.
    8. Die Teams sind angehalten immer am rechten Fahrbahnrand zu fahren, sodass andere Teams bei einem Überholmanöver oder bei einer Überrundung vorbeiziehen können. Außerdem soll so verhindert werden, dass der Gegenverkehr behindert wird.
    9. Alle Flaschen und Kronkorken müssen sich beim Zieldurchlauf im Wagen befinden.
    10. Sieger ist jenes Team, welches zuerst die gesamte Strecke gelaufen, das gesamte Fleisch ohne fremde Hilfe verspeist und sämtliche Getränke selbst ausgetrunken hat.
    11. Der Sieger des Grillathlons erhält den Wanderpokal im Rahmen einer Siegerehrung ausgehändigt.
  4. Allgemeine Verhaltensregeln
    1. Die Wettkampfehre darf nicht verletzt werden.
    2. Den Schiedsrichtern ist stets Folge zu leisten. Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Ausschluss des Events führen.
    3. Bier verschütten oder Fleisch wegwerfen ist strengstens untersagt!
    4. Manipulation und Beschädigung eines gegnerischen Teamwagens ist strengstens untersagt.
    5. Das Mitführen (und besonders der Einsatz) von Waffen oder waffenähnlicher Objekte ist strengstens untersagt!
    6. Das Bier muss direkt aus der Flasche getrunken werden (Becher, Bierbong etc. sind verboten)!
    7. Verunreinigung der Wettkampfstrecke mit jeglicher Art von Körperflüssigkeiten ist strengstens untersagt.
    8. Wird eine schwallartige, orale Entleerung des Mageninhaltes provoziert oder herbeigeführt sind der Urheber (falls es sich hierbei nicht um den Betroffenen handeln sollte auch dieser) und sein gesamtes Team sofort disqualifiziert.
  5. Strafzeiten:
    1. Für jede nicht leere oder fehlende Flasche beim Zieldurchlauf wird eine Strafzeit von 30 Minuten aufaddiert.
    2. Für jeden fehlenden Kronkorken gibt es eine Strafzeit von einer Minute.
    3. Pro 100g übriges Fleisch wird eine Strafzeit von 30 Minuten berechnet.
    4. Verspätetes Erscheinen am Startpunkt wird mit Zeitstrafe geahndet. Es werden die Minuten, die man zu spät ist, aufaddiert.
©2011, Denis Wolf • ImpressumBenutzermenü